Provisionsanspruch
Mit der Anfrage bei uns und durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Firma Klausdorfer Immobilienkontor wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma Klausdorfer Immobilienkontor zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss eines Kaufvertrages die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die Firma Klausdorfer Immobilienkontor gegen Rechnung zu zahlen.
Maklercourtage
Die vom Käufer zu entrichtenden Provision/Maklercourtage wird vor Veröffentlichung des Angebots in ortsüblicher Höhe festgelegt.
Diese Provision/Maklercourtage ist verdient und fällig mit Wirksamwerden des Kaufvertrages.
Die Firma Klausdorfer Immobilienkontor ist i.d.R. auch für den anderen Vertragspartner als Makler entgeltlich tätig. Die Provision wird bei Doppeltätigkeit immer in gleicher Höhe vereinbart (§ 656c BGB).
Hinweis
Unsere Exposés sind streng vertraulich. Eine Weitergabe dieser Angebote, einschließlich aller Informationen und Unterlagen an Dritte, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Firma Klausdorfer Immobilienkontor zulässig. Jegliche unbefugte Weitergabe unseres Verkaufsangebotes an Dritte verpflichtet zum Schadenersatz in Höhe der vollen Maklerprovision. Die Angaben zum Objekt erfolgen im Namen unserer Auftraggebers und dienen einer ersten Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümern, Zwischenverkauf oder sonstiger Zwischenverwertung.
Bonitätsprüfungen (Informationen für beide Vertragsparteien)
Durch unser dreistufiges Bonitätsprüfungsverfahren stellen wir sicher, dass wir nur mit realen und geprüften Kaufinteressentinnen und -interessenten verhandeln, dies spart Zeit und schützt Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Kaufinteressierte vor unerwarteten Überraschungen beim Notartermin.
In der Regel sind uns zur Bescheinigung eines ernsthaften Kaufinteresses vor Fertigung eines Kaufvertragsentwurfes die Bonität per SCHUFA-BonitätsCheck und Eigenkapitalnachweis vorzulegen, sowie ein entsprechendes Finanzierungszertifikat der Bank bzw. der Kreditvermittlung.
Vor endgültiger Vertragserstellung benötigen wir zur Wahrung der Interessen der Verkäuferin bzw. des Verkäufers eine verbindliche und objektbezogene Finanzierungsbestätigung der finanzierenden Bank.
Individuelle Abweichungen oder Modifizierungen behalten wir uns vor.
Bei allen Fragen zur Bonitätsprüfung halten wir uns strikt an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die gängigen Praxis- und Datenschutzregeln.
Geldwäsche
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma Klausdorfer Immobilienkontor nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht, die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Immobilienmakler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Haftung
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
Weitere Hinweise und Formulare finden Sie im Bereich Downloads

