Provisionsanspruch
Mit der Anfrage bei uns und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma Klausdorfer Immobilienkontor wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma Klausdorfer Immobilienkontor zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss eines Kaufvertrages die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die Firma Klausdorfer Immobilienkontor gegen Rechnung zu zahlen.
Maklercourtage
Die vom Käufer zu entrichtenden Provision/Maklercourtage wird vor Veröffentlichung des Angebots in ortsüblicher Höhe festgelegt.
Diese Provision/Maklercourtage ist verdient und fällig mit Wirksamwerden des Kaufvertrages.
Die Firma Klausdorfer Immobilienkontor ist i.d.R. auch für den anderen Vertragspartner als Makler entgeltlich tätig. Die Provision wird bei Doppeltätigkeit immer in gleicher Höhe vereinbart (§ 656c BGB).
Hinweis
Unsere Exposés sind streng vertraulich. Eine Weitergabe dieser Angebote, einschließlich aller Informationen und Unterlagen an Dritte, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Firma Klausdorfer Immobilienkontor zulässig. Jegliche unbefugte Weitergabe unseres Verkaufsangebotes an Dritte verpflichtet zum Schadenersatz in Höhe der vollen Maklerprovision. Die Angaben zum Objekt erfolgen im Namen unserer Auftraggebers und dienen einer ersten Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümern, Zwischenverkauf oder sonstiger Zwischenverwertung.
Weitere Hinweise und Formulare finden Sie im Bereich Downloads

